Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sofern nicht anders angegeben für Verträge die Sie mit uns (R2U-Systems) abschließen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
R2U Systems, erbringt seine Leistungen auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch R2U Systems rechtswirksam gegenüber dem jeweiligen Kunden zunächst vielleicht sogar vorbehaltlos erbracht worden ist. Die aktuellen AGB gelten immer auch für alle zukünftigen Verträge. Sollten die AGB von R2U Systems geändert werden, so werden die neuen AGB zwei Wochen nach deren Veröffentlichung auf der Seite von R2U Systems rechtswirksam in alle darauf folgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber R2U Systems. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.


2. Leistungen von R2U Systems
a) Leistungsbeschreibung
R2U Systems bietet in der Hauptsache IT Dienstleistungen in den Bereichen Linux Server, Java Anwendungs und JSF Webentwicklungen an.

b) Leistungserbringung
Die Leistungen von R2U Systems werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung der angebotenen Dienste kann jedoch für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Problemen oder Ursachen, die nicht von R2U Systems verursacht wurden und/oder von ihr nicht beeinflusst werden können, nicht erbracht werden. R2U Systems ist in solchen Fällen bemüht den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.

c) Änderung des Leistungsangebotes
R2U Systems behält sich vor seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. R2U Systems verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen von R2U Systems vorzunehmen.


3.A) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache) an die R2U Systems.


3.B) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die entstanden Aufwendungen von R2U Systems dem bereits gezahlten Monatsvergütungen des Kunden abzuziehen. Sollten keine Vorauszahlungen erfolgt sein, ist die R2U-Systems dazu berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wiederrufsrecht ausgeübt haben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


4.A) Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen R2U Systems und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch R2U Systems zustande. Minderjährige dürfen die von R2U Systems angebotenen Dienste/Verträge nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen/abschließen. Diese unterschriebene Zustimmung ist schriftlich und eigenständig an R2U Systems zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus. Der Kunde bzw. der Erziehungsberechtigte haftet bei falschen Angaben. Für jede angebotene Dienstleistung wird ein Vertrag mit einer ersten Vertragsperiode wie auf dem Vertrag vereinbarten Dauer geschlossen. Wird keine Kündigung ein Monat vor Vertragsende eingereicht (Post), so verlängert sich der Vertrag um den Abrechnungszeitraum. Hiervon bleibt natürlich das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes liegt insbesondere dann vor,
- wenn der Nutzer zahlungsunfähig ist, die Zahlung endgültig verweigert oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder (mangels Masse) der Antrag hierauf abgelehnt worden ist.
- wenn der Kunde gegen die in diesen AGB normierten Pflichten, insbesondere auch seinen vertraglichen Pflichten, verstößt und eine Abmahnung seitens des Anbieters keine Änderung durch den Nutzer herbeiführt. Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beauftragten Server. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.


4.B) Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt mit Zusendung der Ware


5. Entgeltregelungen
a) Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich auf dem im Vertrag festgelegten Zeitraum. (1,3,6,12,24 Monate)

b) Zahlungsaufforderung
Eine Zahlungsaufforderung wird erstmalig per E-Mail versandt, in den darauf folgenden Perioden ebenfalls per E-Mail. Verlangt der Kunde in der darauf folgenden Vertragslaufzeit eine gesonderte Rechnung, die ihm auf dem Postweg zugestellt werden soll, so ist R2U Systems berechtigt hierfür pro Rechnung 3.00 Euro zu verlangen.

c) Zahlungsweise
Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders angegeben spätestens innerhalb 10 Tage auf eines der Konten von R2U Systems zu erfolgen, welche auf der Rechnung ersichtlich sind.

e) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in den gesetzlichen Verzug. Von diesem Zeitpunkt an ist daher die offene Forderung mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. In diesem Fall ist R2U Systems berechtigt die Leistung dem Kunden gegenüber bis zur Zahlungsentrichtung inkl. aller weiteren Kosten zu sperren. Für jedes Mahnschreiben kann ein Betrag von 10,00 Euro erhoben werden. Elektronisch versandte Zahlungsaufforderungen (E-Mail) werden vom Kunden als bindend anerkannt.


6. Haftungsbeschränkung
R2U Systems haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten von R2U Systems gefasst, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicherstellen.
Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen. R2U Systems schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können.
Des Weiteren schließt R2U Systems eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von R2U Systems nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.
Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von R2U Systems zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden.
Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen.
Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
Bei bereitgestellten Servern hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Sollten jedoch zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt nach dessen Wahl Wandlung oder Minderung von 5 % zu verlangen.
Eine Rückvergütung von ggf. Vorausgezahlten Entgeltzahlungen bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von R2U Systems liegenden Störung wird nur dann gezahlt, wenn der Zeitraum des Ausfalls sich über mehr als drei vollständige Werktage ( Mo - Fr ) erstreckt.
Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG).
In jedem Fall ist die Haftung von R2U Systems beschränkt auf einen Betrag von 50 € je Schadensfall.


7. Pflichten des Kunden aus dem Vertrag
a) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten.
Der Kunde versichert R2U Systems, dass seine gesamten angegebenen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Altersangabe, seine Adresse und seine Telefonverbindungen, sowie Bankdaten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich R2U Systems mitzuteilen. Des Weiteren fallen unter diese anzugebenden Änderungen auch der Eintritt eines Erbfalls und/oder einer sonstigen Gesamtrechtsnachfolge und wenn bei Gemeinschaften von Kunden (Personengesellschaften und Erbengemeinschaften) Personen ausscheiden und/oder hinzukommen. Sollte der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behält sich R2U Systems vor, nach erfolgloser Abmahnung dem Kunden das Vertragsverhältnis zu kündigen.

b) Verschwiegenheitspflicht
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Daten streng vertraulich zu behandeln. Sollte der Kunde übermittelte Daten an Dritte weitergeben dann ist der Kunde verpflichtet, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde R2U Systems ausdrücklich frei.


8. Weitere Pflichten des Nutzers
Der Kunde verpflichtet sich zudem dazu, binnen zwei Tagen nach Kenntnis aller Mängel und/oder Schäden diese dem Anbieter anzuzeigen. Hierzu reicht eine Mitteilung
per E-Mail. Sollte der Kunde dieser Mitwirkungspflicht zur Anzeige von Störungen nicht innerhalb der o.a. Frist nachkommen, ist der Anbieter berechtigt die zur Behebung des Schaden entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung entsteht jedoch nur, wenn der Kunde der verschuldeten und irrigen Annahme war, dass die Ursache des Mangels im Verantwortungsbereich des Anbieters eingetreten ist.

Hosting


9. Rechte des Anbieters
R2U Systems behält sich vor, den Zugriff auf Serverresourcen wie z.B dem Kunden überlassenen Webspace, die möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. R2U Systems wird des weiteren in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites und Server testen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich R2U Systems vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen. R2U Systems (IT-Schuth) ist berechtigt bei einem Wechsel eines direkten oder indirekten Partners aufgrund der damit eventuell bedingten Kostenerhöhung die monatlichen Gebühren zu erhöhen. Die Nutzer werden darüber per Bekanntmachung auf der Webseite von R2U Systems informiert. Sie haben dann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Nachricht die Möglichkeit den Vertrag unverzüglich zu beenden. R2U Systems hat keine Pflicht die vom Kunden veröffentlichten Inhalte zu überprüfen und ist somit von Forderungen aus entstandenen Schäden eines Kundens nicht Haftbar.


10. Rücktrittsrecht
Im Falle das der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsbeginn zurücktritt, erlauben wir uns für die geleisteten Arbeiten, wie Installation, Konfiguration und/oder ähnlichem, einen Pauschalpreis von bis zu 500€ sowie die durch den Kunden entstanden Kosten (Traffic, Nutzungslizenzen an Software) dem Kunden in Rechnung zu stellen.


11. Leistungen und Preise
Die R2U Systems ist berechtigt, die Preise jederzeit nach Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat zu erhöhen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine auch anteilige Rückerstattung von Gebühren, ist ausgeschlossen.

Webhosting


12. Webhosting
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Dienste der R2U Systems und dessen Partnern sachgerecht zu nutzen.

b) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen und keine Straftatbestände verwirklichen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von gesetzeswidrigen Inhalten ist die R2U Systems berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Die R2U Systems oder der Partner wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

c) Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Wochen abzurufen. Die R2U Systems behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

d) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Provider zum Zwecke des Zugang zu dessen Diensten erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von des Providers nutzen, haftet der Kunde gegenüber dem Provider auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

e) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").

f) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Provider ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Der Provider wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

g) Erkennbare Mängel und Schäden an den vom Provider bereitgestellten Leistungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

h) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung sofort berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen, die Verbreitung der entsprechenden Programme und Dateien zu unterbinden und das Vertragsverhältnis gegebenenfalls fristlos zu kündigen.


13. Sonstiges
Dem Kunden ist bewusst, dass es bei der Nutzung der Dienste, die auf der Basis der dezentralen Internet-Technologie beruhen, eine absolute Sicherheit in Bezug auf den Datenschutz bei der Übertragung von Daten nicht geben kann. R2U Systems ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen, verbunden mit dem möglichen Stand der Technik, einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Der Kunde wird hiermit noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass R2U Systems die auf ihren Servern abgelegten Kundendaten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Es obliegt ausschließlich dem Kunden für die Sicherheit der auf den Servern gespeicherten Daten zu sorgen. R2U Systems wird diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ständig überprüfen und den sich ändernden Anforderungen, soweit erforderlich, anpassen. Die zwischen dem Kunden und R2U Systems geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen. Sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, sind für alle Rechtsstreitigkeiten die Gerichte am Sitz von R2U Systems zuständig.

14 - Webentwicklung / Webdesign
a - Angebotannahme)
Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift die im Angebot deklarierten Leistungen.

b - Entwicklungsdauer)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Vertrag angegebenen Entwicklungsdauer einzuhalten.
Sollte der Auftragnehmer ohne Einfluß des Kunden bedingt durch Änderungen den Abgabetermin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt 5% vom Auftragswert, sofern eine Deadline festgesetzt wurde abzuziehen.

c - Leistungsumfang des Auftrages)
Logoentwurf
Sofern nicht abweichend im Auftrag zur Gestaltung von Logoentwürfen angegeben, erhält der Kunde -zwei- Logoentwürfe.
Treffen die vom Auftragnehmer entworfenen Logoentwürde nicht den Geschmack des Kundens, kann der Kunde eine nachgebesserten Entwurf verlangen.
Der Kunde hat hierbei die Mitwirkungspflicht und muss der Designabteilung Bestandteile und gegebenfalls Positionierungsangaben der Bestandteile im Logo mitteilen.
Macht der Kunde nicht von der Mitwirklungspflicht gebrauch, ist es dem Auftragnehmer überlassen ein Themenreleantes Logo im Coperate Design zu gestalten.

d - Eigentumsvorbehalt)
Im Falle dass der Auftraggeber nicht den Pflichten zur Zahlung des vereinbarten Zahlungsziels und Zahlungsbetrages nachkommt, ist die R2U-System berechtigt, die für den Kunden entwickelte Software bis zur Pflichterfüllung seitens des Kundens zu sperren.

Geistiges Eigentum
Alle vom Auftragnehmer entwickelten Softwareartefake sind eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht abweichend im Auftrag festgehalten.
Der Kunde erhält für die Ihm in Vertrag definierten und ausgearbeiteten Leistungen ein Nutzungsrecht.

Werden dem Kunden Softwareartefakte bzw. Digitale Medien (z.B. Bilder / Videos, Audiostücke) überlassen, die aus Fremdquellen bezogen worden sind, erhält der Kunde die Informationen über dessen Neutzungsrechte.
Der Auftragnehmer haftet nur für Rechtsverletzungen, die der Auftragnehmer mit Einbringung dieser Artefakte verschuldet hat.

Handelt der Kunde fahrlässig mit den Ihm übergebenen Medien, ist der Auftragnehmer nicht dafür Haftbar zu machen.


15. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

Rechtliche Hinweise für Anwälte:

Zur Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Kosten bitten wir Sie uns im Falle von wettbewerbsrechtlichen Problemfällen bereits im Vorfeld über die hier öffentlichen Kommunikationsmöglichkeiten zu kontaktieren.

Mit dieser Maßnahme kommen Sie Ihrer Schadenminderungspflicht im Sinne des Gesetzgebers nach.

Ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit Marco Schuth über die Ihnen hier zugänglichen Kommunikationsmöglichkeiten werden Kostennoten anwaltlicher Abmahnungen bereits jetzt im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.